Wichtige Hinweise zu Ihrer West Canada Bike Tour

Sehr geehrter Gast von West Canada Bike Tours,
unser Ziel ist es nicht nur, Ihre West Canada Bike Tour zu einem unvergesslichen Erlebnis werden zu lassen, sondern auch, dass Sie gesund und wohlbehalten zurückkommen und Ihnen keine Schäden oder Nachteile entstehen. Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir Sie daher über

Gesundheitliche Anforderungen, erhöhtes Unfallrisiko, Gefahren und Risiken zwingend gebotene Verhaltens- und Vorsichtsmaßregeln durch Sie als Tourteilnehmer notwendige Vorbereitungsmaßnahmen die Nichtsicherstellung der medizinischen Betreuung in abgelegenen Gebieten über örtliche Gegebenheiten über die unabdingbare persönliche Einstellung Ihrerseits zur Tour und deren Ablauf ggf. erforderliche Impfungen, erforderliche Ausrüstung, die Zeitverschiebung.

Die aktuellen landesüblichen Haftpflichtbestimmungen für Reiseveranstalter in Kanada legen uns nahe, Sie zur Kenntnisnahme unserer „Wichtigen Hinweise“ zu verpflichten wie auch Ihr Einverständnis mit der versicherungsrechtlichen Erklärung/waiver zu erlangen.

  • Bei der angegebenen Reise handelt es sich um eine aktive Reise, die von Ihnen mehr an Mitwirkung und Flexibilität verlangt als herkömmliche Pauschalreisen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie selbst zwingend aufgefordert sind sicher zu stellen, dass Sie den gesundheitlichen Anforderungen einer solchen Tour gewachsen sind und Ihre körperliche Konstitution (Belastbarkeit, Blutdruck, Vorerkrankungen) die Teilnahme an der Reise zulässt. Bitte fragen Sie Ihren Arzt, ob er Ihnen die Reisetauglichkeit, insbesondere hinsichtlich des Touren-Radfahrens, bescheinigen und attestieren kann (Maßstab: als ob er Ihnen ein Attest für die Teilnahme geben würde). Dies ist auch versicherungsrechtlich sinnvoll.
  • Tourenradeln ist immer mit einem erhöhten Risiko verbunden (insbesondere Sturzgefahr, Kollisionsgefahr mit motorisiertem Verkehr, Steinschlaggefahr im Gebirge, Gefahr bei Benutzung von Brücken und Tunneln, Begegnungen mit wilden Tieren, usw.). Es wird daher von jedem Teilnehmer ein erhöhtes Maß an Eigenverantwortung und Umsicht vorausgesetzt.
  • Von Ihnen wird erwartet, dass Sie Ihr mitgebrachtes oder gemietetes Fahrrad nicht nur im Verkehr, sondern auch auf dem zum Teil holprigen Gelände der ehemaligen Eisenbahnstrecke beherrschen.
  • West Canada Bike Tours nimmt durch die Betreuer eine erforderliche Einweisung in die bei der Durchführung der Tour zu beachtenden Rechtsvorschriften oder sonstiger zu beachtender Vorschriften vor. Insbesondere werden Sie in die kanadische Straßenverkehrsordnung eingewiesen, für deren Einhaltung Sie im Verlauf der Reise selbst verantwortlich sind. Bitte halten Sie sich an die Anweisungen der Betreuer!
  • Beachten Sie bitte, dass West Canada Bike Tours außerhalb seiner Haftung als Reiseveranstalter im Rahmen der gesetzlichen Haftung weder vertraglich noch gesetzlich verpflichtet ist, für Arzt- und Krankenhauskosten aufzukommen, die aufgrund von Erkrankungen oder Unfällen entstehen sollten. Sorgen Sie selbst für ausreichenden Versicherungsschutz
  • In British Columbia sind Radfahrer zum Tragen eines Fahrradhelmes verpflichtet.
  • Unsere Abenteuerreisen führen z.T. in abgelegene menschenleere Regionen mit geringer medizinischer Infrastruktur. Unsere Reiseleiter sind medizinisch nicht speziell ausgebildet und verfügen nur über ein durchschnittliches "Erste-Hilfe-Wissen". Über Funk oder Handy veranlasste Kranken- oder Verletztentransporte auf dem Landweg ins nächste gute Krankenhaus können länger dauern als in West-Europa üblich. Gelegentliche Funklöcher sind nicht auszuschließen.

Reiseversicherungen

Reiseversicherungen sind im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer im Ausland gültigen Unfall-, Kranken- und Gepäckversicherung wie auch Reiserücktrittskosten-Versicherung mit der Buchung. Sie können die genannten Versicherungen über unsere Agentur abschließen.

Der Abschluss einer Krankenversicherung erscheint insbesondere dann notwendig, wenn Ihre Krankenversicherung kein Krankenversicherungsabkommen mit Kanada bzw. British Columbia hat.

Bitte überprüfen Sie auch den Versicherungsschutz bei Haftpflichtfällen für den Fall, dass Sie selbst einen anderen Teilnehmer oder Dritte schädigen. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Haftpflichtversicherung auf und prüfen Sie, ob Ihre private Haftpflichtversicherung auch im Ausland Gültigkeit hat und das Tourenradeln mitversichert ist.

Bei Eintritt eines Versicherungsfalles ist die zuständige Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen (sonst Gefahr des Verlustes des Versicherungsschutzes). Wir und unsere Buchungsstellen sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.